Der Vorstand

Der Vorstand der Lebenshilfe wird von einem anderen Organ des Vereines, der Mitgliederversammlung, auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Der Vorstand entscheidet über die Angelegenheiten des Vereines, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er bildet in Personalunion den Aufsichtsrat der Lebenshilfe Kreis Saarlouis gGmbH, in deren Verantwortung die Einrichtungen der Lebenshilfe betrieben werden. Er hat die Aufgabe, zu gewährleisten, dass die in der Satzung festgelegten Vereinsaufgaben erfüllt werden können.
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 8 weiteren Vorstandsmitgliedern, den Beisitzern.
1.Vorsitzender Roland Steinmetz
2.Vorsitzende Dr. Monika Weber
2.Vorsitzender Wolfgang Benedix
Schatzmeister Heribert Kirsch
Der Vorstand tagt in unregelmäßigen Abständen und befasst sich in seinen Sitzungen mit allen anstehenden Vereinsangelegenheiten. Die Arbeit im Vorstand der Lebenshilfe ist ehrenamtlich. Einzelne Mitglieder des Vorstandes können auch überregionale Aufgaben wahrnehmen, z.B. als Mitglied im Vorstand des Landesverbandes der Lebenshilfe.