Kurzzeit
wohnen
Kurzzeitwohnen ist die vorübergehende vollstationäre Aufnahme, Versorgung, Pflege und Betreuung von Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung, die ansonsten in ihren Familien oder in ihrem eigenen Haushalt leben. Der Personenkreis umfasst erwachsene Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 53 SGB XII i.V.m. §2 Abs.1 SGB IX.
In unserer Einrichtung „Kurzzeitwohnen“ können bis zu 6 erwachsene Menschen mit Behinderung unabhängig von der Art und dem Schweregrad ihrer Behinderung Aufnahme finden.
Rechtliche Grundlagen
- § 75 bis 78 SGB XII
- § 54, Abs.1, Satz 1 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr.6 und 7 SGB IX
- Saarländischer Rahmenvertrag nach §79 Abs. 1 SGB XII
- Saarländisches Gesetz zur Sicherung der Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalität (LHeimGS)
- Verordnung über personelle Anforderungen für Einrichtungen nach dem Landesheimgesetz Saarland (PersVLHeimGS)
In Einrichtungen der Kurzzeitunterbringung werden pädagogische, psychosoziale und pflegerische Leistungen erbracht.
Schwerpunkte und Ziele
Bei der Kurzzeitunterbringung geht es um die Sicherstellung der Betreuung und Pflege für einen begrenzten Zeitraum. Zudem soll durch die vorübergehende Entlastung der Betreuungsperson die Bereitschaft erhalten werden, den/die behinderte(n) Angehörige(n) auch weiterhin im Familienverband zu betreuen bzw. die Selbstversorgung wieder zu ermöglichen.
Mit Blick auf Menschen mit Behinderung steht die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Mittelpunkt. Kurzzeitunterbringung bedeutet das Erleben von Freizeit und Teilnahme an kulturellen Angeboten, Zeit unabhängig von Angehörigen und anderen Pflege- und Bezugspersonen in einer anderen Umgebung verbringen zu können und die eigene Selbständigkeit zu erleben.
Die Betreuung wird täglich 24 Stunden sichergestellt, sofern keine außerhäusliche Tagesstruktur wahrgenommen wird.
Die Größe und der Alltag unserer Kurzzeiteinrichtung orientieren sich am Prinzip der familien-ähnlichen Struktur. Das trägt dazu bei, dass die Menschen mit Behinderung sehr individuell und auf ihre jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten Betreuung und Pflege erhalten können.
Pädagogische und psychosoziale Leistungen
- Gestaltung der Anreisesituation, Einfinden in die Gruppe und besondere Aufmerksamkeit für die Eingewöhnungsphase
- Gestaltung der Gruppensituation
- Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung
- Planung und Organisation der Freizeit- und Betreuungsangebote
- Elternarbeit, u.a. Beratung der Angehörigen zu Möglichkeiten der Förderung der Selbstständigkeit, des Ablöseprozesses etc.
- Auswertung/ Reflexion des Aufenthalts
Pflegerische und gesundheitsbezogene Leistungen
- Sicherstellung und Durchführung der erforderlichen pflegerischen Versorgung
- Umgang mit Akuterkrankungen
- Sicherstellung erforderlicher Therapien und Hilfsmittel
Welche Kosten entstehen?
Wenn die Gelder für eine Kurzzeitunterbringung nicht als Selbstzahler gedeckt werden, dann übernimmt, nach vorheriger Antragstellung, die jeweilige Pflegekasse und das Landesamt für Soziales die Kosten.
Pflegekasse: Verhinderungspflege gem. §39 SGB XI
Kurzzeitpflege gem. §42 SGB XI
Zus. Betreuungsleistungen gem. § 45 SGB XI
und Landesamt für Soziales im Sinne der Eingliederungshilfe
Wie beraten Sie gern!
Ansprechpartner
Michael Augustin
Kurzzeitwohnen / Wohnhaus Wald
Hausleitung
michael.augustin@lebenshilfe-saarlouis.de
Tel: 06838 9827-72
Bahnhofstraße 267 a
66793 Saarwellingen